I. Geltungsbereich
1. Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von Wiemer Computersysteme erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Auftragserteilung für Lieferung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers und/oder den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Unsere Mitarbeiter dürfen keine mündliche Nebenabreden treffen oder mündliche Zusicherungen geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
III. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Wiemer Computersysteme nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Wiemer Computersysteme.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
V. Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Wiemer Computersysteme berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wiemer Computersysteme kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Wiemer Computersysteme als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises höchstens jedoch 25,00 € zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Wiemer Computersysteme den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Wiemer Computersysteme die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wiemer Computersysteme ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
VI. Mengendifferenzen
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort nach Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt Wiemer Computersysteme und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Wiemer Computersysteme verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Wiemer Computersysteme hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
VIII. Gewährleistung
1. Wiemer Computersysteme gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt bei Neugeräten 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/ oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an Wiemer Computersysteme, Wolbecker Straße 89, D-48155 Münster zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden.
Die Geräte müssen frei eintreffen und werden frei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner – und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Wiemer Computersysteme aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Wiemer Computersysteme vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt. Soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt, wird Wiemer Computersysteme auf Verlangen des Käufers diese nach dessen Wahl freigeben.
2. Die Ware bleibt Eigentum von Wiemer Computersysteme (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Wiemer Computersysteme als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Wiemer Computersysteme zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Wiemer Computersysteme grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar: bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich auf. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinigungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wiemer Computersysteme ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Wiemer Computersysteme hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Wiemer Computersysteme berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
X. Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Überweisung, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung in bar zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.