Allgemeine Gechäftsbedingungen für Fotografie und Fotoproduktionen
1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1. Alle vom Bildautor durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund folgender “Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)”.
Diese sind Teil des Vertrags. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle künftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen des Bildautors abweichen, werden nicht anerkannt und haben keine Gültigkeit. Der Bildautor muss den abweichenden Bedingungen des Kunden dazu nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Der Auftraggeber kann den nachfolgenden AGB schriftlich binnen drei Werktagen widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Anerkennung des Bildautors.
1.4. Die nachstehenden AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde die Lieferung, Leistung oder das Angebot entgegen nimmt, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
2 Auftragsproduktionen
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die veranschlagte Produktionszeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu verantworten hat, deutlich überschritten so ist der Bildautor zu einer zusätzlichen Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Stundensatzes oder des anteiligen Pauschalhonorars berechtigt.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die fotografischen Arbeiten nur Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter frei zu stellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Sind zur Auftragsabwicklung Leistungen Dritter erforderlich, so können diese Verpflichtungen vom Bildautor im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.
2.4. Dem Bildautor obliegt die Auswahl der Bilder, die dem Kunden nach Abschluß der Produktion zur Abnahme vorgelegt wird. Der Kunde erhält nur für diese vertragsmäßig abgenommenen Bilder die Nutzungsrechte.
2.5. Mängelrügen müssen binnen zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder schriftlich beim Bildautor vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von der Schaffensstufe oder technischen Form in der es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial oder Hyperlinks, die Bildmaterial über das Internet dem Kunden zugänglich machen.
3.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautor gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von UrhG § 2 Abs. 1 Ziff. 5 handelt.
3.3. Gestaltungsvorschläge, Konzeptionen oder Präsentationswünsche, die der Kunde in Auftrag gegeben hat, sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weiter geben.
3.5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder den Inhalt, die Qualität oder den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind unmittelbar, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
4 Nutzungsrechte
4.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
4.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
4.3. Der Auftraggeber darf nur für die eigenen Zwecke Bilddaten digital archivieren.
4.4 Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
4.5 Der Urhebervermerk des Bildautors muss mit den Bilddaten verknüpft bleiben, so dass der Urheber der Bilder jederzeit identifiziert werden kann.
4.6. Die ganze oder teilweise Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags oder Konzern- und Tochterunternehmen, ist nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
4.7. Jegliche weitere Bildnutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, die über den vertraglich festgelegten Umfang hinaus geht, ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Bildautors.
4.8. Jede Veränderung des Bildmaterials zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes (z.B. Verfremdungen, Foto-Composing, Farbänderungen, Colorierung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildautors. Es ist kenntlich zu machen, daß entsprechende Änderungen vorgenommen wurden. Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4.9. Bei Veröffentlichungen ist der Bildautor als Urheber in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild zu benennen.
4.10. Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Produktionshonorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
5 Haftung und Schadensersatz
5.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Es besteht keine Haftung für Folgeschäden, die durch Dritte verursacht werden.
5.2. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter ( Release-Formular) oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
5.3. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden (z.B. auch durch eine Betitelung/Betextung oder mit anderen Mitteln geschaffene Sinnzusammenhänge ).
5.4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
6 Honorare
6.1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
6.2. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsge- meinschaft Foto-Marketing ( MFM ) (https://bvpa.org/mfm/).
6.3. Honorare verstehen sich zusätzlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.4. Mit dem vereinbarten Honorar wird die vertraglich festgelegte Nutzung des Bildmaterials abgegolten.
6.5. Der Auftraggeber hat zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftrag entstehen (z.B. Filmmaterial, Laborarbeiten, Modell-Honorare, notwendige Requisiten, Reise- und Übernachtungskosten, erforderliche Spesen ).
6.6. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor einen Vorschuß und Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang verlangen.
6.7. Das vereinbarte Produktionshonorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
6.8. Werden Aufnahmen als Vorlage für Layout- und Präsentationszwecke verwendet, fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
6.9. Der Kunde kann Aufrechnungen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen.
7 Rückgabe des Bildmaterials
7.1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum unaufgefordert zurück zu senden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautors.
7.2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Bildautor haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3. Überlässt der Bildautor auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Dateien sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Fristverlängerung ist wirksam, wenn sie vom Bildautor schriftlich bestätigt worden ist.
7.4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in gegen Versandbeschädigungen sicherer, branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Bildautor.
8 Vertragsstrafe
8.1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe, Veränderung oder Weitergabe des Bildmaterials, die ohne die Zustimmung des Bildautors erfolgt, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars (MFM-Liste) zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
8.2. Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
9 Allgemeines
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9.4. Salvatorische Klausel: Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Münster in Westfalen.